Zitat von uchteblick
@ Anke: Was ist denn "Schöpfungshöhe"? Hört sich so biblisch an.
hihi, musste auch sofort an biblische Schöpfung denken. Habe diesen Begriff vorher so aber auch noch nie gehört.
Das hier sagt wikipedia dazu ( http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%c3%b6pfungsh%c3%b6he )
Als Schöpfungshöhe (auch: Gestaltungshöhe, Werkhöhe) wird im Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland das Maß an Individualität (persönlicher geistiger Schöpfung) in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet. Es entscheidet darüber, ob ein „Werk“ vorliegt und insofern Urheberrechte bestehen können. In der Praxis wird der Begriff vor allem als Ja/Nein-Option verwendet: Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einem solchen Produkt Werkcharakter und damit Urheberrechtsschutz zusprechen zu können, mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit. Die Schöpfungshöhe stellt als notwendige Bedingung sozusagen die Untergrenze des Urheberrechtsschutzes dar.
Werke im Sinne des Urheberrechts sind persönliche geistige Schöpfungen, haben also immer Schöpfungshöhe. Im Folgenden wird jedoch aus Gründen der Anschaulichkeit von „Werken“ auch dann gesprochen, wenn die Schöpfungshöhe nicht gegeben ist. Schöpfungshöhe und Werkcharakter sind nicht die einzigen Kriterien für urheberrechtlichen Schutz: Auch Werke mit unbestrittener Schöpfungshöhe können – etwa nach Ablauf der Regelschutzfrist oder als amtliche Werke – gemeinfrei sein.
Erreicht eine Leistung nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, kann es sein, dass ein anderes Schutzrecht, das im Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder in einem anderen Gesetz geregelt ist, für einen gesetzlichen Schutz sorgt.
Liebe Grüße
Anke