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Guttenberg hat absichtlich abgeschrieben |
Plagiatsaffäre um Doktorarbeit Gutachten: Guttenberg hat absichtlich abgeschrieben
Von Tanjev Schultz
So viel Plagiat kann kein Zufall sein: In einem Gutachten kommt die Universität Bayreuth zu dem Schluss, dass der Ex-Minister mit Absicht abgeschrieben haben muss. Anders lassen sich die kopierten Passagen nicht erklären. Veröffentlichen darf die Hochschule ihre Analyse noch nicht - Guttenbergs Anwälte haben etwas dagegen.
In der Plagiatsaffäre hat Karl-Theodor zu Guttenberg zwar Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Er hat aber stets bestritten, absichtlich abgeschrieben und die Hochschule mit seiner Doktorarbeit getäuscht zu haben. Die Kommission der Universität Bayreuth, die den Fall geprüft hat, sieht es anders. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kommt sie zu dem Urteil, dass Guttenberg mit Absicht gehandelt haben muss. Ausmaß und Art der Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit ließen keinen anderen Schluss zu.
Die Gutachter können sich dabei auf einschlägige Urteile von Verwaltungsgerichten stützen, die schon in weniger schweren Fällen von vorsätzlichem Handeln ausgingen. Noch allerdings ist der Bericht der Bayreuther Kommission, der auch Professoren anderer Universitäten angehören, nicht ganz fertig.
Bis Ende April sollen einige redaktionelle Änderungen eingearbeitet werden - vor allem aber ringt die Hochschule derzeit mit Guttenbergs Anwälten. Diese hätten, so heißt es, "Vorbehalte" angemeldet gegen eine Veröffentlichung des Uni-Berichts und seines für Guttenberg wenig schmeichelhaften Ergebnisses.
Bei den Professoren in Bayreuth zeigt man sich über diesen Widerstand ihres prominenten Absolventen erstaunt. Schließlich hatte Guttenberg noch Anfang März in seiner Erklärung zum Rücktritt vom Amt des Verteidigungsministers beteuert, es sei ihm "ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen". Er bezog dies ausdrücklich auf die Universität Bayreuth, aber auch auf strafrechtliche Ermittlungen. Es liege "im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse", wenn Ermittlungen zeitnah geführt werden könnten.
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