Die Rache des Herrn K.
Früherer Wettermoderator fordert Schadenersatz von Exgeliebter wegen angeblicher Falschbeschuldigung. Initiative protestiert gegen Kampagne des Medienmannes.
Der Prozeß um die Schadenersatzforderung des ehemaligen Talkshow- und Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen seine Exgeliebte ist am Mittwoch ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Eine gütliche Einigung habe es bislang nicht gegeben, teilte das Landgericht Frankfurt mit. Kachelmann will 13352,69 Euro Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. erstreiten. Damit fordert der Schweizer Kosten zurück, die ihm nach eigenen Angaben während des Vergewaltigungsprozesses in Mannheim durch die Beauftragung von Gutachtern entstanden sind. Kachelmann wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.
Der 54jährige war vor dem Landgericht Mannheim der schweren Vergewaltigung angeklagt gewesen. Das Gericht hatte ihn im Mai 2011 freigesprochen, weil es »begründete Zweifel« an seiner Schuld sah. Zugleich hatte der Vorsitzende Richter Manfred Seidling damals betont, die Kammer sei aber auch nicht von der Unschuld des Medienmannes überzeugt.
Ein Fortsetzungstermin im Zivilverfahren wurde noch nicht bestimmt. Die Kammer hatte die Öffentlichkeit gleich zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen. Kachelmann muß nun – anders als im Strafverfahren – beweisen, daß seine frühere Freundin ihn bewußt zu Unrecht beschuldigt hat. Sollte er Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf D. zukommen. Mit der aktuellen Klage mache der Meteorologe noch nicht die Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle geltend, heißt es in der Klageschrift.
Vor dem Gerichtsgebäude protestierten zu Verhandlungbeginn Aktivistinnen der »Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt« (Foto) gegen die von Kachelmann und seiner jungen Frau Miriam mit ihrer Buchveröffentlichung »Recht und Gerechtigkeit« gestartete Kampagne gegen eine angebliche »kranke Opferindustrie« und einen »Opferbonus« für Frauen. Die Autoren behaupten darin, zahlreiche Männer würden in Deutschland zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Tatsächlich wird nach Schätzung von Experten nur jede 20. Vergewaltigung zur Anzeige gebracht, in gerade 13 Prozent der verhandelten Fälle werden die Angeklagten verurteilt – überwiegend zu Bewährungsstrafen.(dapd/jW)
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