Interne Regierungspapiere wollen auch Klagerecht für Bürger einschränken
Köln (ots) - Die Bundesregierung plant - entgegen bisheriger Ankündigungen - eine deutliche Absenkung des Schutzniveaus für Atomkraftwerke. Darüber berichtet das ARD-Magazin MONITOR in seiner heutigen Ausgabe (21.45 Uhr im Ersten). Dem Magazin liegen interne Regierungsdokumente vor, in denen die Verpflichtung der AKW-Betreiber zur Nachrüstung, insbesondere auch der sogenannten Altreaktoren, weitgehend abgeschafft werden soll. Hierfür soll auch das Atomgesetz geändert werden.
"Wenn das Wirklichkeit wird, was in diesen Dokumenten steht, dann verdienen diese Papiere nicht die Überschrift Nachrüstung", sagte der ehemalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, gegenüber MONITOR.
In dem bislang unveröffentlichten Papier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das "sicherheitstechnische Anforderungen/Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken" regelt, werden wesentliche Nachrüstungserfordernisse jetzt als "mittel- bis langfristig" eingestuft und damit für viele Jahre aufgeschoben. Dabei handelt es sich insbesondere um aufwendige und teure Modernisierungen, die vor allem die Sicherheit der älteren Anlagen betreffen.
"Nach diesem Papier mit diesen Fristen fallen diese hohen Nachrüstungskosten praktisch für die alten Anlagen nicht an. Die alten Anlagen werden weiter betrieben so wie bisher, ohne dass die wesentlichen Nachrüstungen durchgeführt werden" erklärte Renneberg gegenüber MONITOR.
Um die weitgehende Abschaffung der Nachrüstungspflicht auch gesetzlich zu verankern, plant die Bundesregierung darüber hinaus auch das Atomgesetz zu ändern.
Im bisher unveröffentlichten Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums, der MONITOR ebenfalls vorliegt, ist hierfür ein neuer Paragraph 7d vorgesehen, der das bisher geltende Schutzniveau des Atomrechts deutlich absenkt. Für wesentliche sicherheitsrelevante Bereiche werden danach keine Nachrüstungen mehr gefordert, die dem Stand von Wissenschaft und Technik genügen. Stattdessen ist im Gesetzentwurf nur noch von einer Sorgepflicht die Rede.
"Die Sorgepflicht begründet nur die Verpflichtung, sich zu bemühen. Sie verpflichtet nicht zu einem Erfolg. Das heißt, erste Aktivitäten reichen aus, um diese Pflicht zu erfüllen", kritisiert der Atomrechtsexperte Prof. Alexander Roßnagel die geplante Atomrechtsnovelle gegenüber MONITOR. "Im Zweifel reicht ein Bauzaun, mit dem man die Aktivitäten beginnt."
Mit dem Gesetzesentwurf soll auch das Klagerecht für Bürger eingeschränkt werden. Dies gilt für sämtliche Bereiche, die künftig dem sogenannten "Restrisiko" zugerechnet werden sollen, darunter der Schutz vor Flugzeugabstürzen. Die geplante Neuregelung bezeichnet Prof. Roßnagel als "verfassungswidrig". "Wenn die Bürger in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit betroffen sind, müssen sie auch die Möglichkeit haben, zu klagen".
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/7899/1678548/mail
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