erstellt am 13.10.2010
Das Bundeskabinett will auf seiner heutigen Sitzung schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten beschließen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, das Strafmaß für "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" von zwei auf drei Jahre zu erhöhen.
Der schwarzgelbe Tiger zeigt seine Zähne, Schritt für Schritt werden dem mündigen Bürger Rechte und Möglichkeiten entzogen sich gegen die Willkür der Regierenden zu wehren.
Nach dem bereits in dem konspirativen verhandeltem Vertrag um die Atomlaufzeitverlängerung die Klagemöglichkeiten der Bürger eingestellt wurden, folgt nun der zweite Schritt in dem man den zivilen Ungehorsam kriminalisiert.
Quo vadis, armes Deutschland ?
Ich bin erzürnt und erschüttert zugleich !
Meldung zum Thema:
http://www.dradio.de/nachrichten/201010131000/5
Kommentare:
Regina
Die arme überarbeitet Polizei muß jetzt vermutlich demnächst noch die Deutsch-Pflicht auf Schulhöfen durchsetzen.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_561656.html
Jim Bob
Eine gewisse Phantasie im Bereich unsinniger Ideen kann man der Regierung sicher nicht absprechen !
Ohje, wo soll das hinführen ?
Zitat aus diesem taz Artikel http://www.taz.de/1/politik/deutschland/...reckungsbeamte/ :
... Als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gilt dagegen, wenn sich ein Bürger bei der Personalienfeststellung losreißt oder das Öffnen einer Tür erschwert, indem er sich dagegenstemmt. Bisher wurde dies mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft, künftig soll die Höchststrafe auf drei Jahre steigen, beschloss jetzt die Bundesregierung.
In schweren Fällen des Widerstands gilt wie bisher eine Höchststrafe von fünf Jahren. Neu ist hier, dass nicht nur das Mitführen einer Waffe als schwerer Fall gilt, sondern auch die Anwesenheit eines "gefährlichen Gegenstands", etwa eines Baseballschlägers. Doch auch das ist nicht wirklich neu. Bis 2008 galten solche Gegenstände als Waffe, dann protestierte das Bundesverfassungsgericht gegen diese weite Auslegung. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird nur die entstandene Lücke geschlossen.
Wie sieht das dann z.B. aus wenn jemand weggetragen wird und die Beamten lassen los und behaupten der Demonstrant hätte sich losgerissen ?
Wem wird da geglaubt, dem einzelnen Demonstrant, oder den zwei Beamten ?