Bundesregierung unterstützt Initiative von NABU und IG Metall Küste
Frachtschiff auf dem Rhein
Schiffstreibstoff enthält 4500 Mal mehr Schwefel als im Straßenverkehr der EU erlaubt ist.
15. Februar 2011 - Der NABU begrüßt, dass nun auch die Bundesregierung die geplante Verschärfung der Umweltstandards auf den europäischen Meeren unterstützt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. „Doch die Regierung darf es jetzt nicht bei Lippenbekenntnissen belassen, sondern muss auf allen Ebenen entschieden für eine Reduzierung des Schwefelgehalts im Schiffskraftstoff kämpfen“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Zumal die geplante Verschärfung der Richtlinie zum Schwefelgehalt nur ein erster Schritt sein könne, wie Miller erklärt: Denn selbst der für 2020 geplante globale Grenzwert von 0,5 Prozent bedeutet, dass Schiffstreibstoff dann immer noch 500 Mal mehr Schwefel enthält, als im Straßenverkehr der EU erlaubt ist. „Eigentlich muss der Grenzwert also deutlich niedriger angesetzt werden.“
Erfolglose Lockungen der Wirtschaftsverbände
Zumindest habe „das aggressive Werben für eine Lockerung der Standards durch Wirtschaftsverbände wie dem Verband deutscher Reeder und der Industrie- und Handelskammer Nord keinen Erfolg gehabt“, freut sich auch die Bezirksleiterin der IG Metall Küste, Jutta Blankau. Sie fordert die Unternehmen auf, endlich in umweltgerechte Schiffe zu investieren und damit Arbeitsplätze auf den deutschen und europäischen Werften sowie in der Zulieferindustrie zu sichern.
Auf Initiative des NABU und der IG Metall Küste hat sich seit September vergangenen Jahres eine große Allianz von Gewerkschaften und Umweltverbänden für höhere Umweltstandards auf den europäischen Meeren eingesetzt. Die von der EU-Kommission beabsichtigte Anpassung der Richtlinie zum Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen führt dazu, dass ein Schwefelgrenzwert von 0,1 Prozent für Schiffstreibstoffe in Nord- und Ostsee ab 2015 nicht überschritten werden darf.
Vollständiger Beitrag:
http://www.nabu.de/themen/verkehr/schifffahrt/01234.html